Geschäfts- und Lieferbedingungen, Stand 7. Mai 2025

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote der CIV-MH GmbH erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäfts- und Lieferbedingungen. Angebote und Notierungen sind grundsätzlich freibleibend; der Zwischenverkauf der Waren ist vorbehalten. Änderungen aufgrund von Preiserhöhungen der Hersteller werden vor der Auslieferung mitgeteilt, so dass der Kunde vom Auftrag zurücktreten kann. 

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Vertragspartners sind für die Geschäftsbeziehung mit der CIV-MH GmbH nicht verbindlich und werden hiermit ausdrücklich abgelehnt. Jegliche entgegenstehenden oder abweichenden Bedingungen des Vertragspartners finden keine Anwendung, es sei denn, ihrer Geltung wurde ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Selbst wenn die CIV-MH GmBH auf ein Schreiben Bezug nimmt, das AGB des Vertragspartners enthält oder auf solche verweist, liegt darin kein Einverständnis mit der Geltung dieser Bedingungen.

Die Preise gelten – wenn nicht anders angegeben – ab Lager Uedem. Zu allen Beträgen kommt, so weit nicht anders direkt am Preis vermerkt, die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu. 

Der Versand erfolgt auf Gefahr des Kunden. Die Gefahr geht mit der Absendung ab Lager auf den Kunden über. Transportschäden sind innerhalb von 5 Tagen nach Warenerhalt schriftlich zu melden. Es muss ein Schadensprotokoll nach den Vorschriften des Frachtführers aufgenommen werden. 

Bei einem Auftragswert unter € 250,00 netto sowie im Export berechnen wir einen Frachtaufschlag nach den jeweils aktuellen Frachtkonditionsblättern. Ab einen Auftragswert von € 250,00 netto liefern wir deutschlandweit porto- und verpackungsfrei, mit Ausnahme der in unseren Preis- und Sonderlisten besonders gekennzeichneten oder dort nicht enthaltenen Artikel sowie Artikel, deren Preise gesondert vereinbart werden. 
Bei Exportsendungen bitte Kosten erfragen. 

Falls Sie einen direkten Versand an Ihre Kunden wünschen, berechnen wir eine Bearbeitungspauschale von € 7,50 pro Auftrag. Für den Einzelauftrag gelten bezüglich der Frachtkonditionen dieser Sendungen die gleichen Bedingungen wie zuvor ausgeführt.

Wir gewährleisten, dass unsere Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung frei von Material- und Herstellungsfehlern sind. Für Mängel, die nachweislich auf unsachgemäßen Gebrauch oder Lagerung durch den Käufer zurückzuführen sind, übernehmen wir keine Haftung. Soweit gesetzlich zulässig, schließen wir jegliche Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder sonstige mittelbare Schäden aus.
Wenn wir uns im Kulanzwege mit einer Rücknahme einverstanden erklären, steht uns eine Pauschale für die Prüfung und Wieder-Einlagerung der Ware von 15 % des Warenwertes zu, mindestens jedoch € 20,00. 

Rücknahmeausschluss: Für sterile Produkte, Hygieneartikel sowie Diagnostika ist eine Rücknahme ausgeschlossen. Dies gilt auch für Produkte, die geöffnet oder beschädigt wurden, sofern diese nicht aufgrund eines nachweisbaren Herstellungsfehlers zurückgegeben werden. Darüber hinaus erfolgt keine Rücknahme von verderblichen Waren oder Produkten mit begrenzter Haltbarkeit. Diese Regelung gilt ebenso für andere Artikelgruppen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder aus Gründen der Produktsicherheit nicht zurückgenommen werden können, einschließlich, jedoch nicht beschränkt auf Arzneimittel, Medizinprodukte, Laborausrüstung, Gefahrstoffe und Produkte, die speziell auf Kundenwunsch angefertigt wurden.

Die CIV-MH GmbH ist berechtigt, Gesamt- oder Teillieferungen der Kundenaufträge durchzuführen. Wenn sich eine Lieferung durch unvorhergesehene und unverschuldete Ereignisse bei uns oder unseren Vorlieferanten verzögert, verlängert sich die Lieferfrist der CIV-MH GmbH angemessen. Dauern Verzögerungen länger als 2 Wochen oder findet eine Betriebsstillegung bei uns oder unseren Vorlieferanten statt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Anspruch auf Schadenersatz wegen verspäteter Lieferung ist ausgeschlossen, es sei denn, sie beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung unsererseits oder unserer Erfüllungsgehilfen. 
Neue Kunden werden zunächst entweder per Erteilung einer Abbuchungsvollmacht, per Nachnahme oder gegen Vorkasse beliefert. Ansonsten muss die Zahlung für unsere Forderung vollständig nach 7 Tagen unter Abzug von 1% Skonto per SEPABasislastschrift oder spätestens nach 14 Tagen ohne Abzug bei uns eingegangen sein. Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt Zinsen in Höhe von 3 % über den banküblichen Kontokorrentzinses zu berechnen. 

Wir haben unser Forderungsmanagement an unseren Partner RHD Rechnungsstelle AG ausgelagert. Bitte beachten Sie, dass Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung nur an die RHD Rechnungsstelle AG, Am Wall 96-98, 28195 Bremen, auf deren Konto bei der Bremischen Volksbank eG, IBAN: DE38 2919 0024 0055 2046 00, geleistet werden, da die Forderungen aus den aufgeführten Leistungen an die RHD Rechnungsstelle AG abgetreten sind.
Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen dieser Abtretung nach Art. 14 DS-GVO erhalten Sie auf der Internetseite der RHD.

Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung durch den Käufer unser Eigentum. Bis dahin ist der Käufer nicht berechtigt, die Produkte zu verpfänden, sicherungsübereignen oder anderweitig zu belasten. Sämtliche Lieferungen stehen unter unserem Eigentumsvorbehalt, bis der Kunde alle offenen Verbindlichkeiten bei uns beglichen hat. Bei Wechseln und Schecks gilt der Tag der Einlösung. 

Der Kunde ist zur Weiterveräußerung im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde bereits jetzt in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware an die CIV-MH GmbH ab. Jedoch ist der Kunde zur Einziehung ermächtigt, solange er sich vertragstreu verhält und keine Zahlungsunfähigkeit vorliegt. 

Auf Verlangen der CIV-MH GmbH hat ihr Kunde die abgetretenen Forderungen, deren Schuldner sowie die Höhe der Rechnungswerte der weiter veräußerten Vorbehaltsware mitzuteilen, alle zum Einzug erforderlichen Angaben zu machen, die dazugehörigen Unterlagen auszuhändigen und dem Schuldner die Abtretung mitzuteilen.
Die CIV-MH GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.

Bei Zahlungsverzug des Käufers werden sämtliche Ansprüche der CIV-MH GmbH sofort fällig.
Von irgendwelchen Eingriffen Dritter in das Eigentumsrecht der CIV-MH GmbH hat der Kunde unverzüglich die CIV-MH GmbH unter Angabe der Anschrift des Dritten Kenntnis zu geben. Sämtliche durch Intervention entstehende Kosten hat der Kunde zu tragen. Solange die CIV-MH GmbH die Eigentumsrechte am Kaufgegenstand hat, ist sie oder ein Beauftragter berechtigt, sich jederzeit vom Vorhandensein und Zustand zu überzeugen. Der Kunde räumt der CIV-MH GmbH jetzt schon freien Zugang zum Aufbewahrungsraum der Waren ein.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, erlischt sein Recht auf den Besitz der gelieferten Waren, ferner auf das Recht der Weiterveräußerung und Verarbeitung oder Verbindung mit anderen Sachen. Unter Ausnutzung des Zugangsrechtes kann die CIV-MH GmbH die Waren beim Kunden abholen und durch freihändigen Verkauf anderweitig verwerten. Die Kosten dafür oder die entstandenen Verluste hat der Kunde zu tragen.

Voraussetzung für die Lieferung ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Kunden. Wenn wir nach Vertragsabschluss Auskünfte erhalten, welche die Gewährung eines Kredites in der sich aus dem Vertrag ergebenden Höhe nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen, oder wenn sich Tatsachen ergeben, welche Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, so insbesondere eine Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, evtl. Zahlungseinstellungen, Verschlechterung der Geschäftsaussichten, Antrag auf Vergleichs- oder Konkurseröffnung, Geschäftsauflösung oder wenn der Kunde Vorräte, Außenstände oder gekaufte Ware verpfändet oder als Sicherheit für andere Gläubiger bestellt, oder die Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt, so sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Falls der Kunde nicht innerhalb einer Frist von 1 Woche Vorauszahlung oder Sicherheit leistet, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Wir verpflichten uns, die Datenschutzbestimmungen einzuhalten und die uns im Rahmen der Geschäftsbeziehung übermittelten personenbezogenen Daten nur für den vereinbarten Zweck zu verwenden. Vertrauliche Informationen, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung offengelegt werden, behandeln wir vertraulich und geben sie nicht an Dritte weiter, es sei denn, dies ist zur Erfüllung unserer Verpflichtungen erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

Alle Rechte an geistigem Eigentum, einschließlich Marken, Patenten, Urheberrechten und anderen Schutzrechten, in Bezug auf Produkte, Dokumentationen und sonstige Materialien, die im Rahmen der Geschäftsbeziehung bereitgestellt werden, verbleiben bei uns oder unseren Lizenzgebern. Der Käufer darf diese Rechte nicht ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nutzen oder vervielfältigen.

Sämtliche Verwertungsrechte an den im Rahmen einer Dienstleistung durch einen Dienstleister erstellten Inhalte, Produkte oder anderen Werken gehen unmittelbar nach deren Erstellung auf die CIV-MH GmbH über. Der Dienstleister verzichtet hiermit unwiderruflich auf sämtliche Ansprüche und Rechte an diesen Werken, einschließlich, aber nicht beschränkt auf urheberrechtliche Verwertungsrechte, Markenrechte, Patentrechte und andere Schutzrechte, und überträgt sie vollständig und dauerhaft auf die CIV-MH GmbH. Der Dienstleister wird auf Anfrage alle erforderlichen Handlungen vornehmen, um die Übertragung der Verwertungsrechte zu ermöglichen und zu gewährleisten.

Erfüllungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen ist Augsburg. Gerichtsstand: die für Augsburg zuständigen Gerichte. Jedoch sind wir auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen. 

Wir behalten uns das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen jederzeit zu ändern oder zu aktualisieren. Änderungen treten in Kraft, sobald sie auf unserer Website veröffentlicht werden. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, regelmäßig die aktuellen AGB einzusehen. Die Fortsetzung der Nutzung unserer Dienstleistungen nach Inkrafttreten von Änderungen stellt die Annahme dieser Änderungen dar.